1. Allgemeines
Verträge über Münzen und Waren, die zwischen der MÜNZE ÖSTERREICH AG und dem Kunden abgeschlossen werden, unter-liegen ausschließlich den vorliegenden Zahlungs- und Bezugsbedingungen der MÜNZE ÖSTERREICH AG.
Die MÜNZE ÖSTERREICH AG fungiert nicht als Münzhändler oder als numismatischer Sachverständiger.
Alle für die Geschäftsabwicklung bekannt gegebenen Daten werden von der MÜNZE ÖSTERREICH AG vertraulich behandelt und EDV-gestützt gespeichert (DVR 0558826). Sie werden an Dritte ausschließlich zum Zweck der Auftragsabwicklung (z.B. Versand) weitergegeben. Der Kunde erteilt seine Zustimmung zur Speicherung und Weitergabe seiner Daten zum Zwecke der Auftragsabwicklung.
2. Zahlungsbedingungen
Lieferungen der MÜNZE ÖSTERREICH AG erfolgen gegen Vorauszahlung des Kunden. Sämtliche Zahlungen an die Münze Österreich AG haben auf Euro zu lauten. Allfällige andere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Inlandszahlungen erfolgen auf das auf Münze Österreich AG lautende Konto bei der Österreichischen Postsparkasse
Nr. 7009.011 (BLZ 60000),
IBAN: AT206000000007009011,
BIC:OPSKATWW
Auslandszahlungen erfolgen auf das auf Münze Österreich AG lautende Konto bei der Oesterreichischen Nationalbank
Nr.1-7070-4 (BLZ 00100),
SWIFT Code NABA AT WW,
IBAN:AT450010000000170704,
BIC: NABAATWW
Zahlungen von Kunden aus der Bundesrepublik Deutschland können auch auf das auf Münze Österreich AG lautende Konto Nr. 235 81 66 (BLZ 7007 00 10) bei der Deutschen Bank in München geleistet werden.
Zahlungen mittels Kreditkarte (VISA, Mastercard bzw. Diners Club) erfolgen (ebenfalls ausschließlich in Euro) unter Bekanntgabe der genauen Kreditkarten-nummer (16stellig bzw. 14stellig), des Ablaufdatums (Monat/Jahr) und unter Leistung einer Unterschrift. Für Goldanlageprodukte (Wiener Philharmoniker, Handelsgoldmünzen und Goldbarren) werden keine Kreditkarten akzeptiert. Zahlung mittels Visa Electron Cards lehnt die MÜNZE ÖSTERREICH AG aus rechtlichen Gründen ab. Des Weiteren behält sich die MÜNZE ÖSTERREICH AG das Recht vor, ab einem Warenwert von € 150,- die Zahlung mittels Kreditkarte generell abzulehnen.
Die in Rechnung gestellten Beträge müssen bei der MÜNZE ÖSTERREICH AG ohne Ab-züge einlangen. Alle Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der MÜNZE ÖSTERREICH AG. Während des Be-stehens des Eigentumsvorbehaltes ist eine Veräußerung, Verarbeitung, Verpfändung, Sicherheitsübereignung oder sonstige Ver-fügung über die gekaufte Ware an Dritte nicht zulässig. Für den Fall eines dennoch erfolgten Weiterverkaufs ohne Aufrecht-erhaltung des Eigentumsvorbehaltes der Münze Österreich AG tritt der Kunde bei Weiterverkauf auf Kredit mit dem Zeitpunkt des Weiterverkaufs die Kaufpreisforderung an die Münze Österreich AG ab bzw. oder übereignet er dieser mit diesem Zeitpunkt des Weiterverkaufs einen Barerlös aus der Weiterveräußerung (verlängerter Eigentums-vorbehalt). Der Käufer verpflichtet sich, einen solchen Erlös gesondert zu verwahren und unverzüglich an die Münze Österreich AG abzuführen.
Nicht in voller Höhe eingelangte Zahlungen werden als Teilzahlungen verstanden und ungeachtet anderweitiger Widmung auf die älteste Verbindlichkeit des Kunden angerechnet. Die Ware bleibt auch diesfalls bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der MÜNZE ÖSTERREICH AG. Bei Zahlungs-verzug des Kunden werden Ver-zugszinsen von 9 % p.a. sowie die zur zweckent-sprechenden Betreibung oder Einbringung notwendigen Mahnspesen verrechnet. Darüber hinaus ist die Münze Österreich AG für den Fall des Zahlungsverzuges berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist vom abgeschlossenen Vertrag zurückzu-treten und diesen rückabzuwickeln.
3. Liefer- und
Auftragsbedingungen
Die Bestellung des Kunden gilt als verbindliches Angebot. Der Vertrag kommt mit Auftragsbestätigung der MÜNZE ÖSTERREICH AG oder auch ohne eine solche durch Absenden der bestellten Ware durch die MÜNZE ÖSTERREICH AG an den Kunden zustande.
Alle Lieferungen erfolgen auf der Basis ‘ex Werk’, d.h., die beim Versand anfallenden Spesen werden in vollem Umfang dem Kunden in Rechnung gestellt. Die Spesen setzen sich aus Porto- und Versicherungs-kosten sowie aus der sich daraus ableitenden Umsatzsteuer zusammen und werden in Abhängigkeit von Land des Empfängers, Wert und Gewicht verrechnet. Die jeweils gültigen Portokosten der Österreichischen Post sind anwendbar. Die Auslieferungen an den Kunden erfolgen innerhalb von 3 Woch-en nach dem jeweiligen Erstausgabetag bzw. 3 Wochen nach Bestelleingang.
Die MÜNZE ÖSTERREICH AG trägt für die ordnungsgemäße Verpackung und Versandart (Eingeschriebener Brief, Paket, Wertbrief, Wertpaket) an die vom Kunden genannte Anschrift Sorge. Erfolgt der Versand auf Kundenwunsch auf andere Art (Luftfracht, Kurierdienst oder vergleichbare Transportmittel), so hat der Kunde hierfür die anfallenden Mehrkosten zu tragen.
Sämtliche Bestellungen können von der MÜNZE ÖSTERREICH AG nur im Rahmen der verfügbarer Stückzahlen (Limitierung von Auflagen) angenommen werden. Die MÜNZE ÖSTERREICH AG behält sich das Recht vor, Bestellungen ohne Nennung von Gründen abzulehnen.
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Die MÜNZE ÖSTERREICH AG behält sich daher das Recht vor, Bestellungen ohne Nennung von Gründen abzulehnen oder nur hinsichtlich eines Teils der bestellten Menge anzunehmen, worüber sie den Kunden jeweils unverzüglich informieren wird. Bei Einzelbestellungen wie auch bei Abon-nements behält sich die MÜNZE ÖSTERREICH AG angesichts der Limitierung von Auflagen darüber hinaus das Recht vor, Lieferungen infolge nicht verfügbarer Stückzahlen zu kürzen oder zu stornieren, ohne dass dem Kunden hieraus ein Ersatzanspruch entsteht. Die Mitteilung der vollständigen oder teilweisen Nichtverfügbarkeit der bestellten Münzen durch die MÜNZE ÖSTERREICH AG an den Kunden gilt zugleich als vollständiger oder teilweiser Rücktritt vom Vertrag. In solchen Fällen werden bereits vom Kunden an die MÜNZE ÖSTERREICH AG geleistete Zahlungen im Umfang des Unterbleibens der Lieferung rückerstattet. Von der MÜNZE ÖSTERREICH AG festgesetzte maximale Bestellmengen gelten pro Haushalt. Als Abonnement gilt ein Dauerauftrag über den Bezug bestimmter oder aller Ausgaben von Sammlermünzen der MÜNZE ÖSTERREICH AG in der jeweils vom Kunden genannten Stückzahl.
Die Haftung der Münze Österreich AG gegenüber dem Kunden für Schäden ein-schließlich Folgeschäden, die dieser aufgrund Nichterfüllung, Schlechterfüllung oder Verzug erleidet, setzt in jedem Fall grobe Fahr-lässigkeit der Münze Österreich AG voraus und ist jedenfalls mit der Höhe des Kauf-preises der bezughabenden Lieferung beschränkt.
Bei Interesse an einzelnen Produkten der MÜNZE ÖSTERREICH AG, können Kunden auch in die Adressenliste der MÜNZE ÖSTERREICH AG aufgenommen werden bzw. Einzelbestellungen abgeben. Eine Lieferung ist bei Einzelbestellungen nur möglich „solange der Vorrat reicht“.
Die per Einzelbestellung oder Abonnement georderten Münzen bleiben bis max. ein Monat nach dem jeweiligen Ausgabetag für den Kunden reserviert. Dieser Termin ist auf der jeweiligen Auftragsbestätigung er-sichtlich. Falls Münzen nach Ablauf dieser Frist vom Besteller nicht behoben und bezahlt wurden, steht es der MÜNZE ÖSTERREICH AG frei vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen hinsichtlich der betreffenden Münzen rückabzuwickeln. Wird der Empfang einer bezahlten Sendung seitens des Kunden verweigert oder wird die Sendung mit dem Vermerk ‘nicht behoben’ bzw. ‘unzustellbar’ an die MÜNZE ÖSTERREICH AG retourniert, wird der Kunde schriftlich davon in Kenntnis gesetzt. Kosten, die durch eine Nichtannahme oder eine fehlerhaft gemeldete Anschrift entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. Die MÜNZE ÖSTERREICH AG ist berechtigt, solche Kosten vom rückzuüberweisenden Betrag in Abzug zu bringen und einzubehalten.
Bei Ausbleiben einer Sendung setzt sich der Kunde zur Aufnahme der versicherungs-relevanten Informationen kurzfristig mit der MÜNZE ÖSTERREICH AG ins Einvernehmen.
Die Ergänzung, Änderung oder Kündigung eines bestehenden Abonnements bzw. die Streichung aus der Adressenliste bedürfen der Schriftform und treten nach einer Frist von 2 Monaten ab Eingangsdatum in Kraft.
4. Rücktritt gem. FernabsatzG
Bei Verträgen, die dem Fernabsatzgesetz (BGBl 185/1999) unterliegen, kann der Kunde innerhalb von sieben Werktagen (Samstag gilt dabei nicht als Werktag) ohne Angabe von Gründen schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Die Frist beginnt mit dem Eingang der Ware beim Kunden zu laufen. Hat jedoch der Kunde die Informationen nach § 5d Abs 1 und 2 KSchG nicht vollständig erhalten, so beträgt die Rück-trittsfrist drei Monate ab Wareneingang; bei nachträglichem Erhalt dieser Informationen innerhalb der genannten Dreimonatsfrist jedoch sieben Tage ab dem Zeitpunkt der Informationserteilung. Kein Rücktrittsrecht besteht generell bei Produkten, die nach Kundenspezifikationen angefertigt wurden (z.B. Medaillen mit Gravur). Zur Wahrung der Rücktrittsfrist genügt jeweils die recht-zeitige Absendung der Rücktrittserklärung.
Die Rücktrittserklärung ist zu richten an:
MÜNZE ÖSTERREICH AG
Verkaufsabteilung
Am Heumarkt 1
A 1030 Wien Fax: +43/1/715 86 10.
Die Ware ist vom Kunden zugleich mit der Rücktrittserklärung unverzüglich an die Münze Österreich AG zu retournieren, wobei die Rücksendung der Ware auf Kosten und Risiko des Kunden erfolgt. Die Rück-erstattung des für die Retourware bereits geleisteten Entgelts durch die Münze Österreich AG an den Kunden erfolgt Zug um Zug gegen die Rückstellung der Ware.
Kann der Kunde der MÜNZE ÖSTERREICH AG die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückstellen, muss der Kunde insoweit Schadenersatz leisten. Die Münze Österreich ist diesfalls berechtigt, den Ersatzbetrag von dem an den Kunden rückzuerstattenden Entgelt in Abzug zu bringen.
5. Gerichtsstand und Ort
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streit-igkeiten aus Verträgen, die diesen Beding-ungen unterliegen, ist das sachlich zuständige Gericht für Wien I., sofern sich aus dem KSchG nicht die zwingende Zuständigkeit eines anderen Gerichtes ergibt. Es gilt ausschließlich österreichisches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Abweichungen von den vorliegender Liefer- und Zahlungsbedingungen bedürfen der Schriftform und erlangen nur durch die firmenmäßige Zeichnung seitens der MÜNZE ÖSTERREICH AG Gültigkeit.
Wien, im Juli 2007
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